1. Braucht Ihre Auszubildende oder Ihr Auszubildender Unterstützung?
Sie sind Ausbilderin oder Ausbilder in einem Betrieb und Sie haben den Eindruck, dass Ihre Auszubildende oder Ihr Auszubildender Unterstützung und zusätzliche Hilfe, zum Beispiel in Form einer Arbeitsassistenz benötigen könnte, um die Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren, dann wenden Sie sich an uns.
2. Braucht Ihre Schülerin oder Ihr Schüler Unterstützung?
Sie sind Stadtteilschullehrerin oder Stadtteilschullehrer, Lehrerin oder Lehrer in der Ausbildungsvorbereitung oder an einer weiterführenden Schule und haben den Eindruck, dass Ihre Schülerin oder Ihr Schüler Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung braucht.
Dann wenden sie sich an
- die Berufsberatung Ihrer Schule,
- die Jugendberufsagentur Hamburg (JBA), wenn es um die Entscheidung geht, welcher Beruf zu Ihrer Schülerin oder Ihrem Schüler passt. (siehe bei Links)
Wenn Ihr Schüler bzw. Ihre Schülerin sich bereits begründet für einen Beruf entschieden hat, Sie aber unsicher sind, ob sie oder er die Berufsausbildung schaffen wird, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir besprechen mit Ihnen, ob zum Erfolg der Ausbildung zusätzliche Hilfe, zum Beispiel in Form einer Arbeitsassistenz, nötig sein könnte.
3. Was ist Arbeitsassistenz?
Eine Arbeitsassistenz ist eine Begleitung der Auszubildenden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule.
Die Arbeitsassistenz hat pro Auszubildender/m ca. 5 Stunden je Woche Zeit für diese Begleitung.
Die Begleitung geschieht
- im Betrieb z. B. beim Erlernen oder Einüben von Arbeitsschritten, beim Verstehen und Behalten von Arbeitsaufträgen und der Berichtsheftführung,
- in der Berufsschule z. B. beim Lernen, in der Gruppenarbeit und bei Klassenarbeiten,
- durch individuelle Unterstützung beim Umgang mit Kolleginnen oder Kollegen und Vorgesetzten, Mitschülerinnen oder Mitschülern, Lehrerinnen oder Lehrern.
- Arbeitsassistenz stellt eine Verbindung zwischen dem Lernen im Betrieb und dem Lernen in der Schule her.
4. Wer bekommt Arbeitsassistenz?
Auszubildende können eine Arbeitsassistenz bekommen, wenn
- sie oder er dies ausdrücklich wünscht und
- eine Unterstützung für notwendig erachtet wird, um den Bildungserfolg zu gewährleisten und
- dafür Unterstützung beim Lernen der praktischen und theoretischen Inhalte sowie deren Verknüpfung benötigt wird und
- eventuell zusätzlich Unterstützung im Bereich der Personalkompetenzen benötigt wird, zum Beispiel beim Umgang mit Kolleginnen oder Kollegen und Vorgesetzten, Mitschülerinnen oder Mitschülern, Lehrerinnen oder Lehrern und
- eine Begleitung direkt an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule durch eine Arbeitsassistenz zielführend erscheint und
- nach einem Feststellungsverfahren eine Arbeitsassistenz bewilligt wird.
5. Welche anderen Formen der Unterstützung gibt es in der Ausbildung?
Kommt die Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz für Ihre Auszubildende oder Ihren Auszubildenden bzw. Ihre Schülerin oder Ihren Schüler nicht infrage, gibt es andere Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit.
Auszubildende können z.B. Unterstützung in Form einer Assistierten Ausbildung (AsA flex) erhalten. Wenden Sie sich dafür an die Agentur für Arbeit. (siehe bei Links)