Die Aufgaben des Personalrats und das Recht auf Mitbestimmung ergeben sich aus dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz. Diese Rechte betreffen grundsätzlich die Wahrnehmung und Anliegen und Interessen der Beschäftigten gegenüber der HIBB-Dienststellenleitung. Regelmäßige Aufgaben des Person
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