Die Ombudsstellen
- Ombudsstelle Inklusive Bildung,
- Ombudsstelle für SchülerInnenvertretungen und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 (HmbSG) und
- Ombudsstelle Besondere Begabungen
beraten und unterstützen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Beratung ist kostenlos, neutral, unabhängig und vertraulich.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem internen Link.