Die Aufgaben des Strahlenschutzbevollmächtigten bestehen im Wesentlichen darin,
- fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen zu Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen,
- den Erhalt der Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten (Teilnahme an Fortbildungen im Abstand von 5 Jahren) zu überwachen,
- Kurse für den Erwerb / Erhalt der Fachkunde zu organisieren,
- Schulanträge auf Beschaffung von Strahlung abgebenden Materialien und Geräten nach Klärung mit dem Amt für Arbeitsschutz zu genehmigen oder abzulehnen,
- die Entsorgung von radioaktiven Stoffen zu organisieren,
- jährliche Bestandsanzeigen der Schulen einzuholen,
- technische Prüfungen von nicht bauartzugelassenen Strahlern oder Schulröntgeneinrichtungen zu veranlassen,
- die Strahlenschutzanweisung zu erlassen und ihren Aushang sicherstellen,
- Anweisungen des Amtes für Arbeitsschutz umzusetzen,
- über ein Notfalltelefon erreichbar zu sein.